Planbare Anwaltskosten im Arbeitsrecht
Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Anwaltskosten im Arbeitsrecht sind gesetzlich geregelt und planbar. In vielen Fällen zahlt sie Ihre Rechtsschutzversicherung, nicht Sie. Und bevor überhaupt eine Gebühr entsteht, prüfen wir Ihren Fall kostenlos.
- Kostenfreie Ersteinschätzung: werktags i. d. R. in 1–2 Stunden
- Klare Kostenauskunft für Ihren Fall, bevor Sie sich binden
- Persönliche Betreuung durch einen Rechtsanwalt, online & bundesweit
- Mandat entsteht erst, wenn Sie es ausdrücklich erteilen
Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Sie erfahren vorab, welche Kosten realistisch sind. · Zuletzt aktualisiert: 17. Juli 2026
Das Wichtigste zu den Kosten in 30 Sekunden
Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht sind gesetzlich geregelt, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Stufen sind klar getrennt. Stufe 1: die kostenlose Ersteinschätzung über unser Formular. Sie kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Stufe 2: ein Erstberatungsgespräch, falls Sie es danach buchen. Für Verbraucher gesetzlich gedeckelt auf höchstens 190 € netto (§ 34 RVG). Stufe 3: ein Gerichtsverfahren, etwa eine Kündigungsschutzklage. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert, in der Regel drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG), bei 3.000 € Monatsgehalt rund 1.500 € netto.
Wichtig: Diese Verfahrenskosten trägt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung. Ohne Versicherung prüfen wir Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe. Beides klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung, werktags in der Regel innerhalb von 1–2 Stunden.
Anwaltskosten im Arbeitsrecht: die gesetzlichen Gebühren im Überblick
Anwaltskosten im Arbeitsrecht folgen festen Regeln, kein Anwalt darf sie ohne Vereinbarung frei erfinden. Diese Beträge gelten nach dem RVG (Gebührentabelle Stand 01.06.2025):
Beratung & außergerichtliche Vertretung
- Erstberatungsgespräch für Verbraucher: höchstens 190 € netto (§ 34 RVG)
- Umfassendere Beratung oder Gutachten: höchstens 250 € netto (§ 34 RVG)
- Außergerichtliche Vertretung: Geschäftsgebühr nach Streitwert (RVG-Tabelle)
- Davor bei LEGAVO: die kostenlose Ersteinschätzung, eine eigene Stufe vor der Erstberatung, ohne Gebühr und unverbindlich
Gerichtliches Verfahren (z. B. Kündigungsschutzklage)
- Streitwert bei Kündigungen: in der Regel 3 Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG)
- Verfahrensgebühr (1,3-facher Gebührensatz) und Terminsgebühr (1,2-fach) nach RVG-Tabelle
- Einigungsgebühr (1,0-fach) nur, wenn das Verfahren mit einem Vergleich endet
- Gerichtskosten: kein Vorschuss beim Arbeitsgericht; bei Vergleich entfallen sie in der Regel
- Wichtig: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch bei Sieg (§ 12a ArbGG)
Beispielrechnung: Kündigungsschutzklage bei 3.000 € Bruttogehalt
So sehen die gesetzlichen Anwaltsgebühren konkret aus, gerechnet für ein Bruttomonatsgehalt von 3.000 € (Streitwert 9.000 €, 1,0-Gebühr 592,50 €, RVG-Tabelle Stand 01.06.2025). Vorweg zur Einordnung: Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie davon in der Regel nur die Selbstbeteiligung, ohne Versicherung prüfen wir Prozesskostenhilfe. Die Rechnung zeigt den vollen gesetzlichen Satz:
Die Rechnung im Detail:
- Verfahrensgebühr (1,3): 770,25 €
- Terminsgebühr (1,2): 711,00 €
- Auslagenpauschale: 20,00 €
- Zwischensumme: 1.501,25 € netto (1.786,49 € inkl. USt.)
- Bei Vergleich zusätzlich: Einigungsgebühr (1,0) von 592,50 € netto
Ob sich ein Verfahren für Sie wirtschaftlich lohnt, rechnen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung vorab durch. Mit klarer Empfehlung, auch wenn sie „lieber nicht klagen“ lautet.
Wer zahlt die Anwaltskosten: Sie, die Versicherung oder der Staat?
In vielen Arbeitsrechtsfällen zahlen Mandanten die Gebühren gar nicht selbst. Drei Wege, die wir in der Ersteinschätzung immer mitprüfen:
Die drei häufigsten Konstellationen:
- Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz: übernimmt die Verfahrenskosten in der Regel, oft nur mit Selbstbeteiligung
- Prozesskostenhilfe (PKH): Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Verfahrenskosten ganz oder teilweise
- Beratungshilfe: für die außergerichtliche Beratung bei geringem Einkommen, Eigenanteil 15 €
Sie sind nicht rechtsschutzversichert? Dann klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung, ob Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe für Sie greift. In geeigneten Fällen vermitteln wir außerdem eine Prozessfinanzierung: Ein Finanzierer trägt dann die Kosten und wird nur im Erfolgsfall am Ergebnis beteiligt. Bevor irgendeine Gebühr entsteht.
Ihr risikofreier Einstieg: erst Einschätzung, dann Entscheidung
Die größte Sorge vor dem Gang zum Anwalt ist die Kostenfalle: unterschreiben, und dann kommt die Rechnung. Bei LEGAVO ist die Reihenfolge umgekehrt. Erst die kostenlose Einschätzung, dann Ihre Entscheidung.
So bleibt die Kostenfrage in Ihrer Hand:
- Die Ersteinschätzung über unser Formular ist kostenlos und unverbindlich
- Sie erfahren vorab, welche Gebühren in Ihrem Fall anfallen würden
- Wir prüfen zuerst, ob Versicherung, PKH oder Beratungshilfe die Kosten tragen
- Mandat entsteht erst, wenn Sie es ausdrücklich erteilen
Wir übernehmen bewusst nur Fälle, in denen sich ein Vorgehen für Sie wirtschaftlich lohnt. Das sagen wir Ihnen offen, auch wenn es „lieber nicht klagen“ bedeutet.
So läuft die Zusammenarbeit mit LEGAVO ab
Erstkontakt, Unterlagenübermittlung und Abstimmung laufen bei LEGAVO vollständig online, bundesweit. Ohne Terminsuche, ohne Anfahrt.
- Sie schildern uns Ihren Fall online
- Sie laden die wichtigsten Unterlagen hoch
- Wir prüfen Ansprüche, Fristen und die Kostenfrage
- Sie erhalten eine klare Einschätzung inklusive Kostenauskunft
- Wir erläutern Ihre Optionen, auch die Kostenübernahme
- Sie entscheiden, ob Sie LEGAVO mandatieren
- Wir vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber
- Wir setzen Ihre Ansprüche durch
- Sie erhalten laufende Updates und ein klares Ergebnis
Sie möchten wissen, was Ihr Fall kosten würde?
LEGAVO unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht. Ihren Fall prüft ein Rechtsanwalt, kein Callcenter: Unterlagen digital hochladen, Kostenauskunft erhalten, dann entscheiden.
Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Unverbindlich.
Ihr Anwalt für das Arbeitsrecht
Ihren Fall prüft bei LEGAVO ein Rechtsanwalt mit klarer Kostenauskunft, bevor Sie sich entscheiden. Mandanten schreiben auf ProvenExpert: „Schnell und unkompliziert“ und „Bearbeitung ohne zeitliche Verzögerung“.
Gregor Biesenbach
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Schwerpunkte:
- Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Durchsetzung ausstehender Lohnzahlungen
- Kirchliches Arbeitsrecht
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
- LEGAVO auf ProvenExpert: 5,0 von 5 (17 Bewertungen, Stand Juli 2026)
„Mandanten beauftragen mich, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen und eine tragfähige Lösung erreichen möchten. Mir ist wichtig, nicht nur den Fall zu sehen, sondern auch den Menschen dahinter.“
Häufige Fragen zu den Anwaltskosten im Arbeitsrecht
Die Kostenfragen, die uns am häufigsten erreichen. Mit den echten Zahlen beantwortet.
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht?
Für Verbraucher höchstens 190 € netto, diese Obergrenze legt § 34 RVG fest. Wichtig: Diese 190 € fallen erst an, wenn Sie eine formelle Erstberatung buchen. Bei LEGAVO kommt davor die kostenlose Ersteinschätzung über unser Formular: ohne Gebühr, ohne Verpflichtung. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie überhaupt eine Beratung oder ein Mandat wollen.
Ist die Ersteinschätzung bei LEGAVO wirklich kostenlos?
Ja. Sie schildern Ihren Fall über das Formular, wir melden uns werktags in der Regel innerhalb von 1–2 Stunden mit einer Einschätzung, inklusive Kostenauskunft für die nächsten Schritte. Erst wenn Sie uns danach ausdrücklich mandatieren, entstehen Gebühren.
Stimmt es, dass ich meine Anwaltskosten selbst zahle, auch wenn ich gewinne?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht: ja (§ 12a ArbGG). Das ist eine Besonderheit des Arbeitsrechts, die man vor der Klage wissen muss. Genau deshalb rechnen wir in der Ersteinschätzung durch, ob sich ein Verfahren für Sie wirtschaftlich lohnt. Und sagen es offen, wenn nicht.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Was zahle ich dann?
Dann prüfen wir zuerst zwei staatliche Wege: Prozesskostenhilfe für das Gerichtsverfahren und Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung (Eigenanteil 15 €). Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten damit ganz oder teilweise. Greift beides nicht, erhalten Sie vor der Mandatierung eine schriftliche Auskunft, welche gesetzlichen Gebühren konkret anfallen würden. Und in geeigneten Fällen vermitteln wir eine Prozessfinanzierung, bei der ein Finanzierer die Kosten trägt und nur im Erfolgsfall am Ergebnis beteiligt wird. Sie entscheiden erst danach.
Wovon hängen die Anwaltskosten im Arbeitsrecht ab?
Vom Streitwert. Bei Kündigungen sind das in der Regel drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG). Aus dem Streitwert ergeben sich die Gebühren nach der RVG-Tabelle, zum Beispiel eine 1,0-Gebühr von 592,50 € bei 9.000 € Streitwert (Stand 01.06.2025).
Was kostet eine Kündigungsschutzklage konkret?
Bei 3.000 € Bruttogehalt (Streitwert 9.000 €): Verfahrensgebühr 770,25 € plus Terminsgebühr 711,00 € plus 20 € Auslagenpauschale, zusammen 1.501,25 € netto. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, kommt eine Einigungsgebühr von 592,50 € netto hinzu. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie davon in der Regel höchstens die Selbstbeteiligung.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung den Anwalt?
Wenn Ihr Vertrag Arbeitsrechtsschutz umfasst und schon vor dem Streitfall bestand, übernimmt die Versicherung die Verfahrenskosten in der Regel, oft abzüglich einer Selbstbeteiligung. Wir sagen Ihnen in der Ersteinschätzung, wie Sie die Deckungszusage einholen. Auf Wunsch unterstützen wir dabei.
Fallen beim Arbeitsgericht auch Gerichtskosten an?
Ja, aber deutlich moderater als in anderen Verfahren: Es gibt keinen Gerichtskostenvorschuss, und endet das Verfahren mit einem Vergleich, entfallen die Gerichtskosten in der Regel ganz.
Kann der Anwalt einfach mehr verlangen als die RVG-Sätze?
Nur mit einer ausdrücklichen Vergütungsvereinbarung, die Sie vorher unterschreiben. Ohne eine solche Vereinbarung gelten die gesetzlichen Gebühren. Bei LEGAVO erhalten Sie die Kostenauskunft für Ihren Fall, bevor Sie sich entscheiden: schriftlich und nachvollziehbar.
Lohnt sich ein Anwalt bei kleineren Streitigkeiten überhaupt?
Nicht immer, und das sagen wir offen. Bei Lohnforderungen übernehmen wir Fälle ab 1.500 € brutto, weil sich ein strukturiertes Vorgehen darunter für Sie selten rechnet. Ob Ihr Fall dazugehört, klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Sie möchten Klarheit über die Kosten in Ihrem Fall?
LEGAVO prüft Ihren Fall und Ihre Kostenübernahme-Möglichkeiten. Sie erhalten die Kostenauskunft, bevor Sie sich entscheiden.
Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Unverbindlich.