Planbare Anwaltskosten im Arbeitsrecht

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Anwaltskosten im Arbeitsrecht sind gesetzlich geregelt und planbar. In vielen Fällen zahlt sie Ihre Rechtsschutzversicherung, nicht Sie. Und bevor überhaupt eine Gebühr entsteht, prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Sie erfahren vorab, welche Kosten realistisch sind. · Zuletzt aktualisiert: 17. Juli 2026

Das Wichtigste zu den Kosten in 30 Sekunden

Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht sind gesetzlich geregelt, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Stufen sind klar getrennt. Stufe 1: die kostenlose Ersteinschätzung über unser Formular. Sie kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Stufe 2: ein Erstberatungsgespräch, falls Sie es danach buchen. Für Verbraucher gesetzlich gedeckelt auf höchstens 190 € netto (§ 34 RVG). Stufe 3: ein Gerichtsverfahren, etwa eine Kündigungsschutzklage. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert, in der Regel drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG), bei 3.000 € Monatsgehalt rund 1.500 € netto.

Wichtig: Diese Verfahrenskosten trägt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung. Ohne Versicherung prüfen wir Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe. Beides klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung, werktags in der Regel innerhalb von 1–2 Stunden.

Anwaltskosten im Arbeitsrecht: die gesetzlichen Gebühren im Überblick

Anwaltskosten im Arbeitsrecht folgen festen Regeln, kein Anwalt darf sie ohne Vereinbarung frei erfinden. Diese Beträge gelten nach dem RVG (Gebührentabelle Stand 01.06.2025):

Beratung & außergerichtliche Vertretung

Gerichtliches Verfahren (z. B. Kündigungsschutzklage)

Beispielrechnung: Kündigungsschutzklage bei 3.000 € Bruttogehalt

So sehen die gesetzlichen Anwaltsgebühren konkret aus, gerechnet für ein Bruttomonatsgehalt von 3.000 € (Streitwert 9.000 €, 1,0-Gebühr 592,50 €, RVG-Tabelle Stand 01.06.2025). Vorweg zur Einordnung: Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie davon in der Regel nur die Selbstbeteiligung, ohne Versicherung prüfen wir Prozesskostenhilfe. Die Rechnung zeigt den vollen gesetzlichen Satz:

Die Rechnung im Detail:

Ob sich ein Verfahren für Sie wirtschaftlich lohnt, rechnen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung vorab durch. Mit klarer Empfehlung, auch wenn sie „lieber nicht klagen“ lautet.

Wer zahlt die Anwaltskosten: Sie, die Versicherung oder der Staat?

In vielen Arbeitsrechtsfällen zahlen Mandanten die Gebühren gar nicht selbst. Drei Wege, die wir in der Ersteinschätzung immer mitprüfen:

Die drei häufigsten Konstellationen:

Sie sind nicht rechtsschutzversichert? Dann klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung, ob Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe für Sie greift. In geeigneten Fällen vermitteln wir außerdem eine Prozessfinanzierung: Ein Finanzierer trägt dann die Kosten und wird nur im Erfolgsfall am Ergebnis beteiligt. Bevor irgendeine Gebühr entsteht.

Ihr risikofreier Einstieg: erst Einschätzung, dann Entscheidung

Die größte Sorge vor dem Gang zum Anwalt ist die Kostenfalle: unterschreiben, und dann kommt die Rechnung. Bei LEGAVO ist die Reihenfolge umgekehrt. Erst die kostenlose Einschätzung, dann Ihre Entscheidung.

So bleibt die Kostenfrage in Ihrer Hand:

Wir übernehmen bewusst nur Fälle, in denen sich ein Vorgehen für Sie wirtschaftlich lohnt. Das sagen wir Ihnen offen, auch wenn es „lieber nicht klagen“ bedeutet.

So läuft die Zusammenarbeit mit LEGAVO ab

Erstkontakt, Unterlagenübermittlung und Abstimmung laufen bei LEGAVO vollständig online, bundesweit. Ohne Terminsuche, ohne Anfahrt.

Sie möchten wissen, was Ihr Fall kosten würde?

LEGAVO unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht. Ihren Fall prüft ein Rechtsanwalt, kein Callcenter: Unterlagen digital hochladen, Kostenauskunft erhalten, dann entscheiden.

Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Unverbindlich.

Ihr Anwalt für das Arbeitsrecht

Ihren Fall prüft bei LEGAVO ein Rechtsanwalt mit klarer Kostenauskunft, bevor Sie sich entscheiden. Mandanten schreiben auf ProvenExpert: „Schnell und unkompliziert“ und „Bearbeitung ohne zeitliche Verzögerung“.

Gregor Biesenbach

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Schwerpunkte:

„Mandanten beauftragen mich, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen und eine tragfähige Lösung erreichen möchten. Mir ist wichtig, nicht nur den Fall zu sehen, sondern auch den Menschen dahinter.“

Häufige Fragen zu den Anwaltskosten im Arbeitsrecht

Die Kostenfragen, die uns am häufigsten erreichen. Mit den echten Zahlen beantwortet.

Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht?

Für Verbraucher höchstens 190 € netto, diese Obergrenze legt § 34 RVG fest. Wichtig: Diese 190 € fallen erst an, wenn Sie eine formelle Erstberatung buchen. Bei LEGAVO kommt davor die kostenlose Ersteinschätzung über unser Formular: ohne Gebühr, ohne Verpflichtung. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie überhaupt eine Beratung oder ein Mandat wollen.

Ja. Sie schildern Ihren Fall über das Formular, wir melden uns werktags in der Regel innerhalb von 1–2 Stunden mit einer Einschätzung, inklusive Kostenauskunft für die nächsten Schritte. Erst wenn Sie uns danach ausdrücklich mandatieren, entstehen Gebühren.

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht: ja (§ 12a ArbGG). Das ist eine Besonderheit des Arbeitsrechts, die man vor der Klage wissen muss. Genau deshalb rechnen wir in der Ersteinschätzung durch, ob sich ein Verfahren für Sie wirtschaftlich lohnt. Und sagen es offen, wenn nicht.

Dann prüfen wir zuerst zwei staatliche Wege: Prozesskostenhilfe für das Gerichtsverfahren und Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung (Eigenanteil 15 €). Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten damit ganz oder teilweise. Greift beides nicht, erhalten Sie vor der Mandatierung eine schriftliche Auskunft, welche gesetzlichen Gebühren konkret anfallen würden. Und in geeigneten Fällen vermitteln wir eine Prozessfinanzierung, bei der ein Finanzierer die Kosten trägt und nur im Erfolgsfall am Ergebnis beteiligt wird. Sie entscheiden erst danach.

Vom Streitwert. Bei Kündigungen sind das in der Regel drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG). Aus dem Streitwert ergeben sich die Gebühren nach der RVG-Tabelle, zum Beispiel eine 1,0-Gebühr von 592,50 € bei 9.000 € Streitwert (Stand 01.06.2025).

Bei 3.000 € Bruttogehalt (Streitwert 9.000 €): Verfahrensgebühr 770,25 € plus Terminsgebühr 711,00 € plus 20 € Auslagenpauschale, zusammen 1.501,25 € netto. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, kommt eine Einigungsgebühr von 592,50 € netto hinzu. Mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie davon in der Regel höchstens die Selbstbeteiligung.

Wenn Ihr Vertrag Arbeitsrechtsschutz umfasst und schon vor dem Streitfall bestand, übernimmt die Versicherung die Verfahrenskosten in der Regel, oft abzüglich einer Selbstbeteiligung. Wir sagen Ihnen in der Ersteinschätzung, wie Sie die Deckungszusage einholen. Auf Wunsch unterstützen wir dabei.

Ja, aber deutlich moderater als in anderen Verfahren: Es gibt keinen Gerichtskostenvorschuss, und endet das Verfahren mit einem Vergleich, entfallen die Gerichtskosten in der Regel ganz.

Nur mit einer ausdrücklichen Vergütungsvereinbarung, die Sie vorher unterschreiben. Ohne eine solche Vereinbarung gelten die gesetzlichen Gebühren. Bei LEGAVO erhalten Sie die Kostenauskunft für Ihren Fall, bevor Sie sich entscheiden: schriftlich und nachvollziehbar.

Nicht immer, und das sagen wir offen. Bei Lohnforderungen übernehmen wir Fälle ab 1.500 € brutto, weil sich ein strukturiertes Vorgehen darunter für Sie selten rechnet. Ob Ihr Fall dazugehört, klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.

Sie möchten Klarheit über die Kosten in Ihrem Fall?

LEGAVO prüft Ihren Fall und Ihre Kostenübernahme-Möglichkeiten. Sie erhalten die Kostenauskunft, bevor Sie sich entscheiden.

Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Unverbindlich.

Kostenlose Ersteinschätzung

Dauer: ca. 2 Minuten. Antwort werktags i. d. R. innerhalb 1–2 Stunden.

Je genauer Deine Angaben, desto konkreter wird Deine Ersteinschätzung.
Die Ersteinschätzung ist 100 % kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Bei (mit-)verschuldeten Unfällen können Ansprüche eingeschränkt sein. Sie können dennoch anfragen – wir prüfen kurz die Ausgangslage.

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