Ihre Frist läuft. Wir prüfen Ihre Kündigung.

Fristlose Kündigung erhalten?
Jetzt zählt jeder Tag.

Eine fristlose Kündigung braucht einen wichtigen Grund und hält in der Praxis oft nicht. Wir sagen Ihnen vorab kostenlos, ob Ihre Kündigung angreifbar ist und was das für Ihren Fall konkret bedeutet.

Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Unverbindlich: Sie entscheiden erst nach unserer Einschätzung. · Zuletzt aktualisiert: 24. Juli 2026

Fristlose Kündigung: das Wichtigste in 30 Sekunden

Eine fristlose (außerordentliche) Kündigung darf ein Arbeitgeber nur mit einem wichtigen Grund aussprechen (§ 626 BGB), und nur, wenn ihm die Weiterbeschäftigung bis zum regulären Kündigungstermin nicht zuzumuten ist. Zusätzlich hat er dafür nur zwei Wochen ab Kenntnis des Grundes Zeit (§ 626 Abs. 2 BGB). Beide Hürden sind hoch, deshalb halten fristlose Kündigungen einer rechtlichen Prüfung häufig nicht stand.

Wichtig für Sie: Auch gegen eine fristlose Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang Klage einreichen (§ 4 KSchG), sonst gilt sie als wirksam (§ 7 KSchG). Das gilt selbst dann, wenn der allgemeine Kündigungsschutz nicht greift, also auch in kleinen Betrieben und in der Probezeit. Ob sich das Vorgehen in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen vorab: kostenlos, werktags in der Regel innerhalb von 1–2 Stunden.

Fristlose Kündigung erhalten: was Sie jetzt tun sollten

Zwei Dinge haben jetzt Vorrang: die 3-Wochen-Frist sichern und nichts unterschreiben oder zugeben, was Ihnen später schadet.

Das sollten Sie sofort tun

Das sollten Sie jetzt vermeiden

Wann eine fristlose Kündigung angreifbar ist

Eine fristlose Kündigung ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Fehlt eine davon, ist sie in der Regel unwirksam. Das prüfen wir in Ihrem Fall konkret:

Häufige Angriffspunkte:

Wir sagen Ihnen nach der Prüfung ehrlich, wie Ihre Kündigung einzuschätzen ist. Ohne Versprechen, aber mit klarer Empfehlung.

Angreifbar auch ohne Kündigungsschutz und in der Probezeit

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG greift erst ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern. Für eine fristlose Kündigung spielt das keine Rolle: Sie braucht immer einen wichtigen Grund, unabhängig von Betriebsgröße und Dauer.

Das bedeutet für Sie:

Ob und was in Ihrem Fall erreichbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Häufig endet ein solches Verfahren mit einem Vergleich, teils mit einer Abfindung. Versprechen können wir das nicht, einschätzen schon.

Was das Vorgehen gegen eine fristlose Kündigung kostet

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beim Arbeitsgericht gilt die Besonderheit des § 12a ArbGG: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Dafür sind die Kosten planbar und in vielen Fällen gar nicht von Ihnen zu zahlen.

Die wichtigsten Fakten:

Zur Orientierung: Bei 3.000 € Monatsgehalt liegen die gesetzlichen Gebühren bei rund 1.825 €, die eine Rechtsschutzversicherung in der Regel trägt. In der kostenlosen Ersteinschätzung sagen wir Ihnen, welche Kosten in Ihrem Fall realistisch sind. Bevor Sie sich entscheiden, nicht danach.

So läuft die Zusammenarbeit mit LEGAVO ab

Bei LEGAVO laufen Erstkontakt, Unterlagenübermittlung und Abstimmung vollständig online, bundesweit. Gerade bei einer fristlosen Kündigung zählt das: keine Terminsuche, keine Anfahrt, keine verlorenen Tage.

Sie möchten wissen, ob Ihre Kündigung hält?

LEGAVO unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei fristlosen Kündigungen. Ihren Fall prüft ein Rechtsanwalt, kein Callcenter: Unterlagen digital hochladen, klare Einschätzung erhalten, dann entscheiden.

Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Unverbindlich.

Ihr Anwalt bei einer fristlosen Kündigung

Ihre Kündigung prüft bei LEGAVO ein Rechtsanwalt, kein Formular-Roboter. Mandanten schreiben auf ProvenExpert: „Ich habe mich nie alleine gelassen gefühlt“ und „schnell erreichbar, und das jederzeit“.

Gregor Biesenbach

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Schwerpunkte:

„Mandanten beauftragen mich, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen und eine tragfähige Lösung erreichen möchten. Mir ist wichtig, nicht nur den Fall zu sehen, sondern auch den Menschen dahinter.“

Häufige Fragen zur fristlosen Kündigung

Die Fragen, die uns nach einer fristlosen Kündigung am häufigsten erreichen. Kurz und klar beantwortet.

Was ist ein „wichtiger Grund“ für eine fristlose Kündigung?

Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist (§ 626 BGB). Typische Fälle sind etwa Diebstahl oder beharrliche Arbeitsverweigerung. Ob der Vorwurf im Einzelfall wirklich trägt, ist aber häufig angreifbar. Genau das prüfen wir.

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Diese Frist gilt auch für fristlose Kündigungen und selbst dann, wenn der allgemeine Kündigungsschutz nicht greift. Nach Ablauf gilt die Kündigung nach § 7 KSchG in der Regel als wirksam. Deshalb sollten Sie eine fristlose Kündigung schnell prüfen lassen.

Ja. Der allgemeine Kündigungsschutz (mehr als sechs Monate, mehr als zehn Mitarbeiter) ist keine Voraussetzung, um eine fristlose Kündigung anzugreifen. Eine fristlose Kündigung braucht immer einen wichtigen Grund, auch in der Probezeit und in kleinen Betrieben. Fehlt er, ist sie angreifbar.

Bei steuerbarem Verhalten (zum Beispiel wiederholte Unpünktlichkeit oder Verstöße gegen Arbeitsanweisungen) ist in der Regel eine vorherige Abmahnung nötig, bevor fristlos gekündigt werden darf. Fehlt die Abmahnung, ist die fristlose Kündigung häufig unverhältnismäßig und damit unwirksam. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, prüfen wir.

Der Arbeitgeber muss die fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er von dem Grund erfahren hat (§ 626 Abs. 2 BGB). Lässt er sich länger Zeit, ist die Kündigung allein deshalb schon unwirksam. Das ist einer der häufigsten Angriffspunkte, den wir immer prüfen.

Einen automatischen Anspruch gibt es nicht. In der Praxis endet ein Verfahren gegen eine fristlose Kündigung aber häufig mit einem Vergleich, bei dem die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wird, oft verbunden mit einer Abfindung. Die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache und hängt von Ihrem Einzelfall ab.

Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber den Vorwurf tatsächlich beweisen kann, und die strengen Anforderungen an eine fristlose Kündigung sind selbst bei schwerwiegenden Vorwürfen oft schwer zu erfüllen. Eine belastbare Einschätzung ist ohne Kenntnis Ihrer Unterlagen nicht möglich, deshalb prüfen wir kostenlos. Wichtig ist nur, dass Sie den Vorwurf nicht vorschnell einräumen und die 3-Wochen-Frist wahren.

Die Gebühren richten sich nach dem RVG und dem Streitwert (meist drei Bruttomonatsgehälter, § 42 Abs. 2 GKG). Nach § 12a ArbGG trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in der Regel; bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht, in geeigneten Fällen vermitteln wir eine Prozessfinanzierung.

Ja, vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Bedenken Sie aber: Die 3-Wochen-Frist gilt trotzdem, die Voraussetzungen sind komplex, und der Arbeitgeber verhandelt selten ohne Rechtsvertretung. Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos, Sie können sie also nutzen, bevor Sie sich entscheiden.

Nein. Erstkontakt, Unterlagenübermittlung und Abstimmung laufen bei LEGAVO vollständig online, bundesweit. Sie reichen Kündigung und Arbeitsvertrag digital ein und erhalten unsere Einschätzung, ohne einen Termin vor Ort wahrzunehmen.

Sie möchten wissen, ob Ihre Kündigung hält?

LEGAVO prüft Ihre fristlose Kündigung auf wichtigen Grund, Frist und Formfehler. Sie erhalten eine klare Einschätzung, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Unverbindlich.

Kostenlose Ersteinschätzung

Dauer: ca. 2 Minuten. Antwort werktags i. d. R. innerhalb 1–2 Stunden.

Je genauer Deine Angaben, desto konkreter wird Deine Ersteinschätzung.
Die Ersteinschätzung ist 100 % kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Bei (mit-)verschuldeten Unfällen können Ansprüche eingeschränkt sein. Sie können dennoch anfragen – wir prüfen kurz die Ausgangslage.

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