Viele unserer Mandanten haben zunächst oftmals Bedenken gegenüber einer Streitigkeit vor Gericht. Diese sind jedoch fast immer unbegründet. Kündigungsschutzprozesse rentieren sich für Arbeitnehmer erfahrungsgemäß nahezu immer.
Kündigungen in aller Regel nicht haltbar
Die allermeisten Kündigen sind – ganz gleich aus welchem Grund – vor Gericht in aller Regel nicht haltbar. Wenn schon der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht, sollten sie keine Abstriche bei ihren Rechten machen. Wir unterstützen sie, sich gegen die Kündigung ihres Arbeitgebers erfolgreich zur Wehr zur setzen. Wir setzen ihre Rechte und Ansprüche vor Gericht durch!
Finanzieller Vorteil – die Abfindung
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage erhalten sie in der Regel einen finanziellen Vorteil. Dieser besteht zunächst in einer Abfindung. Für den Verlust des Arbeitsplatzes steht ihnen eine Abfindung zu. Je nach Umstand und Einzelfall beträgt diese regelmäßig ein halbes bis ganzes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Finanzieller Vorteil – Lohnfortzahlung
Aber: meistens hören sie nur von der Abfindung! Diverse Rechner, die sie im Netz finden, berechnen oftmals lediglich die Abfindung. Dies ist jedoch oftmals nicht mal die halbe Wahrheit! Aus unseren Erfahrungen sind in vielen Kündigungen die Kündigungsfristen zu kurz bemessen.
Daher lohnt es sich auf jeden Fall auch gegen Kündigung im Falle einer nur kurzen Betriebszugehörigkeit vorzugehen!
Wiederherstellung der Reputation
Viele Mandanten die sich an uns wenden wurden fristlost gekündigt. Die Gründe sind vielfältig. Der Vorwurf ist oftmals z.B. das unentschuldigte Fernbleiben am Arbeitsplatz oder anderes Fehlverhalten. Dieser Vorwurf kann ihre Reputation nachhaltig beschädigen. In einem Prozess stellt sich dann oftmals heraus, dass es sich um ein Missverständnis handelte oder der Arbeitgeber das Fehlverhalten nicht nachweisen kann. In beiden Fällen ist die fristlose dann vom Tisch! Lassen sie daher unberechtigte Vorwürfe nicht auf sich sitzen.
Bessere Aussichten auf eine Neubeschäftigung dank Arbeitszeugnis
Als Arbeitnehmer haben sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Oftmals versäumen es jedoch Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis auszustellen. In anderen Fällen stellen sie lediglich kurze oder negative Arbeitszeugnisse aus. Das muss nicht sein! Im Rahmen der Kündigungsschutzklage beantragen wir regelmäßig auch die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Im Rahmen einer Einigung wird dies nahezu immer ein wohlwollendes Zeugnis sein. Damit haben sie bei neuen Bewerbungen erhebliche bessere Chancen als mit einem schlechten oder gar keinem Zeugnis.
Jocker: Weiterbeschäftigung
Nicht zu vergessen ist ein bisher völlig vernachlässigter Umstand. Kündigungsschutzklagen richten sich immer auf die Weiterbeschäftigung. Zumeist kommt es jedoch zu einer Einigung mit dem Arbeitgeber. Diese Einigung berücksichtigt in der Regel die zuvor genannten Punkte und beinhaltet auch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wurde einmal eine Kündigung ausgesprochen, ist oftmals auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nachhaltig beschädigt. Dennoch kommt es vereinzelt vor, dass der Arbeitgeber sie nach einem Prozess einfach weiter beschäftigt. In diesem Fall behalten sie ihren Arbeitsplatz und bekommen ganz normal ihr Gehalt weiter. Sollten sie selbst dann kein Interesse mehr an der Arbeitsstelle haben, können sie natürlich wiederum jederzeit selbst kündigen.
Daher zögern sie im Zweifelsfalle nicht. Lassen sie ihre Kündigung von uns prüfen und wehren sein sich gegen ihren Arbeitsplatzverlust! Machen sie ihre Rechte geltend!