Kündigung erhalten? Jetzt zählt jeder Tag.

Kündigungsschutzklage: Ihre Frist läuft.
Wir prüfen Ihren Fall.

Ihnen bleiben nur drei Wochen, um gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Wir sagen Ihnen vorab kostenlos, ob sich eine Klage lohnt und was realistisch drin ist.

Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Unverbindlich: Sie entscheiden erst nach unserer Einschätzung. · Zuletzt aktualisiert: 17. Juli 2026

Kündigungsschutzklage: das Wichtigste in 30 Sekunden

Mit einer Kündigungsschutzklage wehren Sie sich vor dem Arbeitsgericht gegen Ihre Kündigung. Entscheidend ist die Frist: Nach § 4 KSchG haben Sie dafür nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach gilt die Kündigung nach § 7 KSchG automatisch als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war.

Gilt das für Sie? Kündigungsschutz greift in der Regel, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und Ihr Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat (§ 1, § 23 KSchG). Viele Verfahren enden schon im ersten Gerichtstermin mit einem Vergleich, häufig inklusive Abfindung. Ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen vorab: kostenlos, werktags in der Regel innerhalb von 1–2 Stunden. Auch wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung überhaupt angreifbar ist: Genau das klären wir.

Kündigung erhalten: was Sie jetzt tun sollten

Zwei Dinge haben jetzt Vorrang: Fristen sichern und nichts unterschreiben, was Sie bindet.

Das sollten Sie sofort tun

Das sollten Sie jetzt vermeiden

So läuft eine Kündigungsschutzklage ab

Eine Kündigungsschutzklage ist kein jahrelanger Prozess mit ungewissem Ende, sondern ein strukturiertes Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Der erste Termin, der Gütetermin, findet meist schon wenige Wochen nach Klageeinreichung statt. Oft fällt dort bereits die Entscheidung.

Die typischen Stationen:

Wir sagen Ihnen vor der Klage, welche Ziele realistisch sind und ob sich der Weg für Sie wirtschaftlich lohnt. Kostenlos und unverbindlich.

Abfindung: Was bei einer Kündigungsschutzklage realistisch ist

Einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nur in Ausnahmefällen (z. B. § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung). In der Praxis enden viele Kündigungsschutzverfahren dennoch mit einem Vergleich, der eine Abfindung enthält. Der Grund: Arbeitgeber wollen das Prozessrisiko und eine mögliche Weiterbeschäftigung vermeiden.

Was die Höhe beeinflusst:

Ob und in welcher Höhe eine Abfindung in Ihrem Fall erreichbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir geben Ihnen dazu vorab eine ehrliche Einschätzung, keine Versprechen.

Was eine Kündigungsschutzklage kostet

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beim Arbeitsgericht gilt die Besonderheit des § 12a ArbGG: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Dafür sind die Kosten planbar und in vielen Fällen gar nicht von Ihnen zu zahlen.

Die wichtigsten Fakten:

Zur Orientierung: Bei 3.000 € Monatsgehalt liegen die gesetzlichen Gebühren bei rund 1.825 €, die eine Rechtsschutzversicherung in der Regel trägt. In der kostenlosen Ersteinschätzung sagen wir Ihnen, welche Kosten in Ihrem Fall realistisch sind, und ob eine Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe oder eine Prozessfinanzierung sie übernimmt. Bevor Sie sich entscheiden, nicht danach.

Kündigungsschutzklage ohne Anwalt: geht das?

Ja. Vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang, Sie dürfen die Klage selbst einreichen. Die relevante Frage ist nicht, ob es geht. Sondern was es Sie kosten kann, wenn dabei etwas schiefgeht.

Das sollten Sie dabei bedenken:

Unsere Ersteinschätzung kostet Sie nichts. Sie erfahren vorab, wo Ihr Fall steht, und entscheiden dann selbst, ob Sie uns mandatieren.

So läuft die Zusammenarbeit mit LEGAVO ab

Bei LEGAVO laufen Erstkontakt, Unterlagenübermittlung und Abstimmung vollständig online, bundesweit. Gerade bei Kündigungen zählt das: keine Terminsuche, keine Anfahrt, keine verlorenen Tage.

Sie möchten wissen, ob sich eine Klage lohnt?

LEGAVO unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen. Ihren Fall prüft ein Rechtsanwalt, kein Callcenter: Unterlagen digital hochladen, klare Einschätzung erhalten, dann entscheiden.

Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Unverbindlich.

Ihr Anwalt für den Kündigungsschutz

Ihre Kündigung prüft bei LEGAVO ein Rechtsanwalt, kein Formular-Roboter. Mandanten schreiben auf ProvenExpert: „Ich habe mich nie alleine gelassen gefühlt“ und „schnell erreichbar, und das jederzeit“.

Gregor Biesenbach

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Schwerpunkte:

„Mandanten beauftragen mich, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen und eine tragfähige Lösung erreichen möchten. Mir ist wichtig, nicht nur den Fall zu sehen, sondern auch den Menschen dahinter.“

Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage

Die Fragen, die uns nach einer Kündigung am häufigsten erreichen. Kurz und klar beantwortet.

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Maßgeblich ist nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern der Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen ankommt. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung nach § 7 KSchG in der Regel als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war. Deshalb priorisieren wir Kündigungsfälle bei der Ersteinschätzung.

Nichts. Sie schildern Ihren Fall über unser Formular, wir prüfen Frist, Formfragen und Erfolgsaussichten und melden uns werktags in der Regel innerhalb von 1–2 Stunden. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mandatieren. Mit einer klaren Aussage zu den Kosten.

Das Kündigungsschutzgesetz greift in der Regel, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind (§ 1, § 23 KSchG). Auch außerhalb des KSchG kann eine Kündigung unwirksam sein, etwa bei Formfehlern, in der Schwangerschaft oder bei Schwerbehinderung. Genau das prüfen wir.

Einen automatischen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen (z. B. § 1a KSchG). In der Praxis enden aber viele Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich, der eine Abfindung enthält. Als Orientierung wird oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr genannt. Die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache und hängt von Ihrem Einzelfall ab.

Die Gebühren richten sich nach dem RVG und dem Streitwert, bei Kündigungen meist drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG). Wichtig: Nach § 12a ArbGG trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in der Regel; bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht.

Wenn Ihr Vertrag Arbeitsrechtsschutz umfasst und vor Zugang der Kündigung bestand, übernimmt die Versicherung die Verfahrenskosten in der Regel, oft abzüglich einer Selbstbeteiligung. Wir sagen Ihnen in der Ersteinschätzung, wie Sie die Deckungszusage einholen. Auf Wunsch unterstützen wir dabei.

Der Gütetermin findet meist wenige Wochen nach Klageeinreichung statt. Kommt dort keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin, in der Regel einige Monate später. Wie lange es in Ihrem Fall realistisch dauert, schätzen wir vorab ein.

Ja, vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Bedenken Sie aber: Die 3-Wochen-Frist gilt trotzdem, der Arbeitgeber verhandelt selten ohne Rechtsvertretung, und die Abfindungshöhe ist Verhandlungssache. Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie können sie also nutzen, bevor Sie sich entscheiden.

Nein. Erstkontakt, Unterlagenübermittlung und Abstimmung laufen bei LEGAVO vollständig online, bundesweit. Sie reichen Kündigung und Arbeitsvertrag digital ein und erhalten unsere Einschätzung, ohne einen Termin vor Ort wahrzunehmen.

Dann zählt jeder Tag. Reichen Sie uns Ihre Unterlagen so schnell wie möglich über das Formular ein. Kündigungsfälle mit laufender Frist behandeln wir vorrangig. Ist die Frist bereits abgelaufen, prüfen wir, ob ausnahmsweise eine nachträgliche Zulassung der Klage (§ 5 KSchG) in Betracht kommt.

Sie möchten wissen, ob sich Ihr Fall lohnt?

LEGAVO prüft Ihre Kündigung auf Frist, Formfehler und Erfolgsaussichten. Sie erhalten eine klare Einschätzung, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Unverbindlich.

Kostenlose Ersteinschätzung

Dauer: ca. 2 Minuten. Antwort werktags i. d. R. innerhalb 1–2 Stunden.

Je genauer Deine Angaben, desto konkreter wird Deine Ersteinschätzung.
Die Ersteinschätzung ist 100 % kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Bei (mit-)verschuldeten Unfällen können Ansprüche eingeschränkt sein. Sie können dennoch anfragen – wir prüfen kurz die Ausgangslage.

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