Kündigung erhalten? Jetzt zählt jeder Tag.
Kündigungsschutzklage: Ihre Frist läuft.
Wir prüfen Ihren Fall.
Ihnen bleiben nur drei Wochen, um gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Wir sagen Ihnen vorab kostenlos, ob sich eine Klage lohnt und was realistisch drin ist.
- Kostenfreie Ersteinschätzung: werktags i. d. R. in 1–2 Stunden
- Prüfung von Frist, Formfehlern und Erfolgsaussichten
- Rechtsschutz zahlt in der Regel, sonst prüfen wir Prozesskostenhilfe
- Persönliche Betreuung durch einen Rechtsanwalt, online & bundesweit
Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Unverbindlich: Sie entscheiden erst nach unserer Einschätzung. · Zuletzt aktualisiert: 17. Juli 2026
Kündigungsschutzklage: das Wichtigste in 30 Sekunden
Mit einer Kündigungsschutzklage wehren Sie sich vor dem Arbeitsgericht gegen Ihre Kündigung. Entscheidend ist die Frist: Nach § 4 KSchG haben Sie dafür nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach gilt die Kündigung nach § 7 KSchG automatisch als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war.
Gilt das für Sie? Kündigungsschutz greift in der Regel, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und Ihr Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat (§ 1, § 23 KSchG). Viele Verfahren enden schon im ersten Gerichtstermin mit einem Vergleich, häufig inklusive Abfindung. Ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen vorab: kostenlos, werktags in der Regel innerhalb von 1–2 Stunden. Auch wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung überhaupt angreifbar ist: Genau das klären wir.
Kündigung erhalten: was Sie jetzt tun sollten
Zwei Dinge haben jetzt Vorrang: Fristen sichern und nichts unterschreiben, was Sie bindet.
Das sollten Sie sofort tun
- Kündigungsdatum und Zugang notieren: ab hier läuft die 3-Wochen-Frist
- Innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III)
- Kündigung, Arbeitsvertrag und letzte Gehaltsabrechnungen bereitlegen
- Kündigung rechtlich prüfen lassen, bevor die Frist abläuft
Das sollten Sie jetzt vermeiden
- Keinen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag ungeprüft unterschreiben
- Keine Ausgleichsquittung unterschreiben: damit können Ansprüche erlöschen
- Nicht auf mündliche Zusagen des Arbeitgebers verlassen
- Die 3-Wochen-Frist nicht aufschieben: danach ist die Kündigung meist unangreifbar
So läuft eine Kündigungsschutzklage ab
Eine Kündigungsschutzklage ist kein jahrelanger Prozess mit ungewissem Ende, sondern ein strukturiertes Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Der erste Termin, der Gütetermin, findet meist schon wenige Wochen nach Klageeinreichung statt. Oft fällt dort bereits die Entscheidung.
Die typischen Stationen:
- Klageeinreichung beim Arbeitsgericht innerhalb der 3-Wochen-Frist
- Gütetermin nach wenigen Wochen: hier einigen sich viele Parteien bereits
- Kommt keine Einigung zustande: Kammertermin, meist einige Monate später
- Ergebnis: Weiterbeschäftigung oder Vergleich, häufig mit Abfindung
Wir sagen Ihnen vor der Klage, welche Ziele realistisch sind und ob sich der Weg für Sie wirtschaftlich lohnt. Kostenlos und unverbindlich.
Abfindung: Was bei einer Kündigungsschutzklage realistisch ist
Einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nur in Ausnahmefällen (z. B. § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung). In der Praxis enden viele Kündigungsschutzverfahren dennoch mit einem Vergleich, der eine Abfindung enthält. Der Grund: Arbeitgeber wollen das Prozessrisiko und eine mögliche Weiterbeschäftigung vermeiden.
Was die Höhe beeinflusst:
- Häufigster Weg: Vergleich im Verfahren, oft mit Abfindung (kein automatischer Anspruch)
- Verbreitete Orientierung: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
- Erfolgsaussichten der Klage: je angreifbarer die Kündigung, desto stärker Ihre Position
- Dauer der Betriebszugehörigkeit, Gehalt und Verhandlungsführung
Ob und in welcher Höhe eine Abfindung in Ihrem Fall erreichbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir geben Ihnen dazu vorab eine ehrliche Einschätzung, keine Versprechen.
Was eine Kündigungsschutzklage kostet
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beim Arbeitsgericht gilt die Besonderheit des § 12a ArbGG: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Dafür sind die Kosten planbar und in vielen Fällen gar nicht von Ihnen zu zahlen.
Die wichtigsten Fakten:
- Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in der Regel
- Streitwert: meist drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG); danach berechnen sich die Gebühren
- Gerichtskosten: kein Vorschuss beim Arbeitsgericht; bei einem Vergleich entfallen sie in der Regel ganz
- Geringes Einkommen: Prozesskostenhilfe kann die Kosten ganz oder teilweise decken
Zur Orientierung: Bei 3.000 € Monatsgehalt liegen die gesetzlichen Gebühren bei rund 1.825 €, die eine Rechtsschutzversicherung in der Regel trägt. In der kostenlosen Ersteinschätzung sagen wir Ihnen, welche Kosten in Ihrem Fall realistisch sind, und ob eine Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe oder eine Prozessfinanzierung sie übernimmt. Bevor Sie sich entscheiden, nicht danach.
Kündigungsschutzklage ohne Anwalt: geht das?
Ja. Vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang, Sie dürfen die Klage selbst einreichen. Die relevante Frage ist nicht, ob es geht. Sondern was es Sie kosten kann, wenn dabei etwas schiefgeht.
Das sollten Sie dabei bedenken:
- Die 3-Wochen-Frist gilt auch für Sie: eine fehlerhafte oder verspätete Klage ist kaum reparabel
- Der Arbeitgeber verhandelt im Gütetermin selten ohne eigene Rechtsvertretung
- Formfehler, Fristen und Beweisfragen entscheiden Verfahren, nicht das Gerechtigkeitsgefühl
- Die Abfindungshöhe ist Verhandlungssache: Wer den Rahmen nicht kennt, verhandelt gegen sich selbst
Unsere Ersteinschätzung kostet Sie nichts. Sie erfahren vorab, wo Ihr Fall steht, und entscheiden dann selbst, ob Sie uns mandatieren.
So läuft die Zusammenarbeit mit LEGAVO ab
Bei LEGAVO laufen Erstkontakt, Unterlagenübermittlung und Abstimmung vollständig online, bundesweit. Gerade bei Kündigungen zählt das: keine Terminsuche, keine Anfahrt, keine verlorenen Tage.
- Sie schildern uns Ihren Fall online
- Sie laden Kündigung und Arbeitsvertrag hoch
- Wir prüfen Frist, Formfehler und Erfolgsaussichten
- Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihres Falls
- Wir erläutern Ihre Optionen und die Kostenfrage
- Sie entscheiden, ob Sie LEGAVO mandatieren
- Wir reichen die Kündigungsschutzklage fristgerecht ein
- Wir vertreten Sie im Güte- und Kammertermin
- Sie erhalten laufende Updates und ein klares Ergebnis
Sie möchten wissen, ob sich eine Klage lohnt?
LEGAVO unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen. Ihren Fall prüft ein Rechtsanwalt, kein Callcenter: Unterlagen digital hochladen, klare Einschätzung erhalten, dann entscheiden.
Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Unverbindlich.
Ihr Anwalt für den Kündigungsschutz
Ihre Kündigung prüft bei LEGAVO ein Rechtsanwalt, kein Formular-Roboter. Mandanten schreiben auf ProvenExpert: „Ich habe mich nie alleine gelassen gefühlt“ und „schnell erreichbar, und das jederzeit“.
Gregor Biesenbach
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Schwerpunkte:
- Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Durchsetzung ausstehender Lohnzahlungen
- Kirchliches Arbeitsrecht
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
- LEGAVO auf ProvenExpert: 5,0 von 5 (17 Bewertungen, Stand Juli 2026)
„Mandanten beauftragen mich, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen und eine tragfähige Lösung erreichen möchten. Mir ist wichtig, nicht nur den Fall zu sehen, sondern auch den Menschen dahinter.“
Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage
Die Fragen, die uns nach einer Kündigung am häufigsten erreichen. Kurz und klar beantwortet.
Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Maßgeblich ist nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern der Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen ankommt. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung nach § 7 KSchG in der Regel als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war. Deshalb priorisieren wir Kündigungsfälle bei der Ersteinschätzung.
Was kostet mich die Ersteinschätzung?
Nichts. Sie schildern Ihren Fall über unser Formular, wir prüfen Frist, Formfragen und Erfolgsaussichten und melden uns werktags in der Regel innerhalb von 1–2 Stunden. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mandatieren. Mit einer klaren Aussage zu den Kosten.
Habe ich überhaupt Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz greift in der Regel, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind (§ 1, § 23 KSchG). Auch außerhalb des KSchG kann eine Kündigung unwirksam sein, etwa bei Formfehlern, in der Schwangerschaft oder bei Schwerbehinderung. Genau das prüfen wir.
Bekomme ich eine Abfindung?
Einen automatischen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen (z. B. § 1a KSchG). In der Praxis enden aber viele Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich, der eine Abfindung enthält. Als Orientierung wird oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr genannt. Die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache und hängt von Ihrem Einzelfall ab.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Gebühren richten sich nach dem RVG und dem Streitwert, bei Kündigungen meist drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG). Wichtig: Nach § 12a ArbGG trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in der Regel; bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Wenn Ihr Vertrag Arbeitsrechtsschutz umfasst und vor Zugang der Kündigung bestand, übernimmt die Versicherung die Verfahrenskosten in der Regel, oft abzüglich einer Selbstbeteiligung. Wir sagen Ihnen in der Ersteinschätzung, wie Sie die Deckungszusage einholen. Auf Wunsch unterstützen wir dabei.
Wie lange dauert das Verfahren?
Der Gütetermin findet meist wenige Wochen nach Klageeinreichung statt. Kommt dort keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin, in der Regel einige Monate später. Wie lange es in Ihrem Fall realistisch dauert, schätzen wir vorab ein.
Kann ich die Klage ohne Anwalt einreichen?
Ja, vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Bedenken Sie aber: Die 3-Wochen-Frist gilt trotzdem, der Arbeitgeber verhandelt selten ohne Rechtsvertretung, und die Abfindungshöhe ist Verhandlungssache. Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie können sie also nutzen, bevor Sie sich entscheiden.
Muss ich dafür in eine Kanzlei kommen?
Nein. Erstkontakt, Unterlagenübermittlung und Abstimmung laufen bei LEGAVO vollständig online, bundesweit. Sie reichen Kündigung und Arbeitsvertrag digital ein und erhalten unsere Einschätzung, ohne einen Termin vor Ort wahrzunehmen.
Was passiert, wenn ich die Frist schon fast verpasst habe?
Dann zählt jeder Tag. Reichen Sie uns Ihre Unterlagen so schnell wie möglich über das Formular ein. Kündigungsfälle mit laufender Frist behandeln wir vorrangig. Ist die Frist bereits abgelaufen, prüfen wir, ob ausnahmsweise eine nachträgliche Zulassung der Klage (§ 5 KSchG) in Betracht kommt.
Sie möchten wissen, ob sich Ihr Fall lohnt?
LEGAVO prüft Ihre Kündigung auf Frist, Formfehler und Erfolgsaussichten. Sie erhalten eine klare Einschätzung, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Kostenlose Ersteinschätzung – werktags in 1–2 Stunden. Unverbindlich.